Bei unserer Pflegeberatung achten wir besonders darauf, dass alle Fragen rund um Ihre individuelle Pflegesituation genau besprochen werden. Wir möchten unser pflegefachliches Wissen an Sie weiter geben, sodass Sie im häuslichen Bereich bestens versorgt sind.
Als anerkannte Beratungsstelle nach § 37 Abs. 7 SGB XI bieten wir Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI an.
Die inhaltliche Gestaltung des Beratungseinsatz orientiert sich an den individuellen Bedarf des Einzelnen. Zusätzlich überprüft Ihr zuständiges Versicherungsunternehmen (Pflegekasse) bei vorhandenem Pflegegrad, 2x oder 4x jährlich, ob die Pflege bei Ihnen zu Hause sichergestellt ist.
Wir stehen Ihnen als kompetenter Partner vor, während und nach dem Beratungseinsatz zur Verfügung.